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ErP Richtlinie 2009/125/EC, EIN EPOCHALER WENDEPUNKT ERP SYSTEM KENNZEICHNUNG


Die Abkürzung ErP steht für "Energy related Products“ (energieverbrauchsrelevante Produkte) und bezeichnet die Richtlinie 2009/125 / EC. Diese hat das Ziel, den Energieverbrauch der Produkte durch Öko-Design zu reduzieren. Der 26. September 2015, an dem die ErP-Richtlinie in Kraft getreten ist, stellt eine epochale Wende für die Zentralheizung und Warmwassererzeugung dar. Seit diesem Zeitpunkt wurde auch eine neue Energiekennzeichnung der Produkte umgesetzt, gemäß der korrespondierenden Richtlinie 2010/30 / EU.


Die Regeln sehen vor, dass alle Produkte für Zentralheizung und Warmwasserbereitung mit Nennleistung von kleiner gleich 70 kW nur mit einem Energielabel, das die Effizienzklasse zeigt auf dem Markt zugelassen werden. Entsprechend den verschiedenen Arten von Geräten/Technologien sind unterschiedliche Energielabels vorgesehen. Alle Geräte sind durch eine abgestufte Farbskala bewertet, die die unterschiedlichen Wirkungsgrade auf einen Blick identifizieren.

Die Kennzeichnung zielt auf die Verbraucher ab, die die Möglichkeit haben, den Wirkungsgrad eines Produkts leicht zu identifizieren und mit jedem anderen Gerät zu vergleichen, welches die gleiche Technologie verwendet. Für Produkte, deren Effizienz durch äußere Witterungsbedingungen beeinflusst wird, wie zum Beispiel die Wärmepumpen wird der Wirkungsgrad nur zur Information für Temperaturzonen ausgewiesen. Neben Produktlabeln sehen die europäischen Vorschriften ein Label für Systeme aus verschiedenen Anwendungen, Komponenten und Regelungen vor. Diese zweite Art des Labelings ermöglicht, dank der vorteilhaften Synergien zwischen den verschiedenen Bausteinen, dass Komponenten-Systemen eine noch höhere Effizienz erreichen als die relevanten Einzelgeräte.

Gleichzeitig gibt es neue Anforderungen zur saisonalen Effizienz für Zentralheizungen und für Kombinationsgeräte (Zentralheizung und Warmwasserbereitung). Diese Anforderungen betreffen Produkte mit Nennleistung von kleiner gleich 400 kW und verhindern den Markteintritt von weniger effizienten Produkten. Auch Brauchwasserspeicher müssen neue Anforderungen in Bezug auf die Wärmeverluste erfüllen. Auch Puffertanks werden nach Ihrer Effizienz hinsichtlich Wärmeverlusten bewertet. Für die Brauchwasserspeicher bis 500 Liter ist die Kennzeichnung obligatorisch; die Größen 500 bis 2000 Liter sind an die Einhaltung der Energieeffizienzklasse gebunden. Bzgl. Wärmepumpen für die Zentralheizung und die gemischten Anwendungen werden, neben der saisonalen Effizienz, spezifische Grenzwerte für die Schallpegel Leistungsgrößen gefordert. Auch die Gas-Wasser-Heizer, Wand hängende Wärmepumpen für die Warmwasserbereitung und die solarthermischen Speicher haben für die Marktzulassung, neben der Energiekennzeichnung, eine Reihe von Anforderungen in Bezug auf die Effizienz zu erfüllen.

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23/05/2016
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Die Abkürzung ErP steht für "Energy related Products“ (energieverbrauchsrelevante Produkte) und bezeichnet die Richtlinie 2009/125 / EC. Diese hat das Ziel, den Energieverbrauch der Produkte durch Öko-Design zu reduzieren. Der 26. September 2015, an dem die ErP-Richtlinie in Kraft getreten ist, stellt eine epochale Wende für die Zentralheizung und Warmwassererzeugung dar. Seit diesem Zeitpunkt wurde auch eine neue Energiekennzeichnung der Produkte umgesetzt, gemäß der korrespondierenden Richtlinie 2010/30 / EU.


Die Regeln sehen vor, dass alle Produkte für Zentralheizung und Warmwasserbereitung mit Nennleistung von kleiner gleich 70 kW nur mit einem Energielabel, das die Effizienzklasse zeigt auf dem Markt zugelassen werden. Entsprechend den verschiedenen Arten von Geräten/Technologien sind unterschiedliche Energielabels vorgesehen. Alle Geräte sind durch eine abgestufte Farbskala bewertet, die die unterschiedlichen Wirkungsgrade auf einen Blick identifizieren.

Die Kennzeichnung zielt auf die Verbraucher ab, die die Möglichkeit haben, den Wirkungsgrad eines Produkts leicht zu identifizieren und mit jedem anderen Gerät zu vergleichen, welches die gleiche Technologie verwendet. Für Produkte, deren Effizienz durch äußere Witterungsbedingungen beeinflusst wird, wie zum Beispiel die Wärmepumpen wird der Wirkungsgrad nur zur Information für Temperaturzonen ausgewiesen. Neben Produktlabeln sehen die europäischen Vorschriften ein Label für Systeme aus verschiedenen Anwendungen, Komponenten und Regelungen vor. Diese zweite Art des Labelings ermöglicht, dank der vorteilhaften Synergien zwischen den verschiedenen Bausteinen, dass Komponenten-Systemen eine noch höhere Effizienz erreichen als die relevanten Einzelgeräte.

Gleichzeitig gibt es neue Anforderungen zur saisonalen Effizienz für Zentralheizungen und für Kombinationsgeräte (Zentralheizung und Warmwasserbereitung). Diese Anforderungen betreffen Produkte mit Nennleistung von kleiner gleich 400 kW und verhindern den Markteintritt von weniger effizienten Produkten. Auch Brauchwasserspeicher müssen neue Anforderungen in Bezug auf die Wärmeverluste erfüllen. Auch Puffertanks werden nach Ihrer Effizienz hinsichtlich Wärmeverlusten bewertet. Für die Brauchwasserspeicher bis 500 Liter ist die Kennzeichnung obligatorisch; die Größen 500 bis 2000 Liter sind an die Einhaltung der Energieeffizienzklasse gebunden. Bzgl. Wärmepumpen für die Zentralheizung und die gemischten Anwendungen werden, neben der saisonalen Effizienz, spezifische Grenzwerte für die Schallpegel Leistungsgrößen gefordert. Auch die Gas-Wasser-Heizer, Wand hängende Wärmepumpen für die Warmwasserbereitung und die solarthermischen Speicher haben für die Marktzulassung, neben der Energiekennzeichnung, eine Reihe von Anforderungen in Bezug auf die Effizienz zu erfüllen.

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23/05/2016

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