LASSEN SIE IHRE ANLAGE BIS ENDE 2025 ÜBERPRÜFEN, UM DIE NACHWEISPFLICHT ZU ERFÜLLEN
Die Luftqualität ist eine der dringendsten ökologischen Herausforderungen unserer Zeit. Im Hinblick auf die Verbesserung der öffentlichen Gesundheit und des Umweltschutzes hat die Europäische Union eine Reihe von Rechtsvorschriften zur Verringerung der Luftverschmutzung erlassen.
Eine dieser Vorschriften ist die Richtlinie 2015/2193 für mittelgroße Feuerungsanlagen (Medium Combustion Plant Directive, MCPD). Sie stellt einen wesentlichen Schritt auf dem Weg in Richtung Verringerung der Schadstoffemissionen dar.
Die MCPD-Richtlinie ist am 18. Dezember 2015 in Kraft getreten und sollte von allen Mitgliedsstaaten bis 19. Dezember 2017 in nationales Recht umgesetzt werden.
Ein Hauptziel der Richtlinie ist die Begrenzung der Schadstoffemissionen von mittelgroßen Feuerungsanlagen; zu diesen zählen beispielsweise die Stickstoffoxide (NOₓ). Bekanntlich haben solche Schadstoffe gesundheits- und umweltschädliche Wirkungen.
Die in der Richtlinie vorgegebenen Grenzwerte variieren je nach Art der Anlage und dem verwendeten Brennstoff (Gas, Öl, Biomasse usw.).
Mittelgroße Feuerungsanlagen sind Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 1 bis 50 MW.
Sie kommen in vielen Bereichen zum Einsatz und haben trotz ihrer mittleren Größe einen wesentlichen Anteil an der Gesamtheit aller Luftschadstoffemissionen.
In der Richtlinie wird zwischen neuen Anlagen (Genehmigung nach dem 20. Dezember 2018) und bestehenden Anlagen (Genehmigung vor dem 20. Dezember 2018) unterschieden.
Neue Anlagen müssen die Emissionsgrenzwerte sofort einhalten, während für bestehende Anlagen längere Übergangsfristen gelten: Je nach Anlagengröße laufen diese bis 2025 bzw. 2030.
Die Anlagen müssen regelmäßig überwacht werden, um die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte zu gewährleisten (z. B. mindestens alle drei Jahre bei Anlagen mit einer Leistung zwischen 1 MW und 20 MW bzw. jährlich bei Anlagen mit einer Leistung über 20 MW*).
Die Überwachungsergebnisse sind an die zuständigen Behörden zu melden. Diese können weitere Korrekturmaßnahmen verlangen, wenn die Anlage nicht den Anforderungen entspricht.
Die Feuerungsanlage muss die in der Richtlinie festgelegten Emissionsgrenzwerte verpflichtend einhalten.
Im Fall der Nichteinhaltung ist der Anlagenbetreiber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Einhaltung der Anforderungen so schnell wie möglich wiederhergestellt wird. Als eine der wirkungsvollsten Maßnahmen in diesem Zusammenhang kann der Austausch des Brenners gegen ein Modell mit geeigneten Leistungsmerkmalen gelten.
Beim Brennertausch handelt es sich zweifellos um eine sehr umfassende Maßnahme, die nach verbreiteter Auffassung dazu führt, dass die Anlage nicht mehr als bestehende Anlage, sondern als neue Anlage einzustufen ist und in weiterer Folge auch die strengeren Emissionsgrenzwerte einzuhalten hat. Aus diesem Grund ist es unerlässlich, die erforderlichen Überprüfungen vorzunehmen und den richtigen emissionsarmen Brenner mit geeigneten Leistungsmerkmalen auszuwählen.
Brenner von Riello sind die ideale Lösung für die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben und die gleichzeitige Effizienzoptimierung der eigenen Feuerungsanlage.
Riello bietet eine breite Palette an Low-NOx- und Ultra-Low-NOx-Brennern für die verschiedensten Arten von Feuerungsanlagen sowohl für den Wohnbereich als auch für industrielle Anwendungen. Mit diesen Brennern lässt sich die Einhaltung der in der Richtlinie vorgegebenen Emissionsgrenzwerte durch die betroffenen Feuerungsanlagen sicherstellen. Die Brenner sind auch in bestehende Anlagen integrierbar und eignen sich damit hervorragend für die Aufrüstung und Modernisierung solcher Anlagen.
Darüber hinaus sind die Brenner von Riello mit modernen Systemen zur Verbrennungssteuerung ausgestattet, mit denen sich die Verbrennungsleistung im Hinblick auf die Energieeinsparung und Schadstoffreduzierung überwachen und konstant halten lässt.
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Die Luftqualität ist eine der dringendsten ökologischen Herausforderungen unserer Zeit. Im Hinblick auf die Verbesserung der öffentlichen Gesundheit und des Umweltschutzes hat die Europäische Union eine Reihe von Rechtsvorschriften zur Verringerung der Luftverschmutzung erlassen.
Eine dieser Vorschriften ist die Richtlinie 2015/2193 für mittelgroße Feuerungsanlagen (Medium Combustion Plant Directive, MCPD). Sie stellt einen wesentlichen Schritt auf dem Weg in Richtung Verringerung der Schadstoffemissionen dar.
Die MCPD-Richtlinie ist am 18. Dezember 2015 in Kraft getreten und sollte von allen Mitgliedsstaaten bis 19. Dezember 2017 in nationales Recht umgesetzt werden.
Ein Hauptziel der Richtlinie ist die Begrenzung der Schadstoffemissionen von mittelgroßen Feuerungsanlagen; zu diesen zählen beispielsweise die Stickstoffoxide (NOₓ). Bekanntlich haben solche Schadstoffe gesundheits- und umweltschädliche Wirkungen.
Die in der Richtlinie vorgegebenen Grenzwerte variieren je nach Art der Anlage und dem verwendeten Brennstoff (Gas, Öl, Biomasse usw.).
Mittelgroße Feuerungsanlagen sind Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 1 bis 50 MW.
Sie kommen in vielen Bereichen zum Einsatz und haben trotz ihrer mittleren Größe einen wesentlichen Anteil an der Gesamtheit aller Luftschadstoffemissionen.
In der Richtlinie wird zwischen neuen Anlagen (Genehmigung nach dem 20. Dezember 2018) und bestehenden Anlagen (Genehmigung vor dem 20. Dezember 2018) unterschieden.
Neue Anlagen müssen die Emissionsgrenzwerte sofort einhalten, während für bestehende Anlagen längere Übergangsfristen gelten: Je nach Anlagengröße laufen diese bis 2025 bzw. 2030.
Die Anlagen müssen regelmäßig überwacht werden, um die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte zu gewährleisten (z. B. mindestens alle drei Jahre bei Anlagen mit einer Leistung zwischen 1 MW und 20 MW bzw. jährlich bei Anlagen mit einer Leistung über 20 MW*).
Die Überwachungsergebnisse sind an die zuständigen Behörden zu melden. Diese können weitere Korrekturmaßnahmen verlangen, wenn die Anlage nicht den Anforderungen entspricht.
Die Feuerungsanlage muss die in der Richtlinie festgelegten Emissionsgrenzwerte verpflichtend einhalten.
Im Fall der Nichteinhaltung ist der Anlagenbetreiber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Einhaltung der Anforderungen so schnell wie möglich wiederhergestellt wird. Als eine der wirkungsvollsten Maßnahmen in diesem Zusammenhang kann der Austausch des Brenners gegen ein Modell mit geeigneten Leistungsmerkmalen gelten.
Beim Brennertausch handelt es sich zweifellos um eine sehr umfassende Maßnahme, die nach verbreiteter Auffassung dazu führt, dass die Anlage nicht mehr als bestehende Anlage, sondern als neue Anlage einzustufen ist und in weiterer Folge auch die strengeren Emissionsgrenzwerte einzuhalten hat. Aus diesem Grund ist es unerlässlich, die erforderlichen Überprüfungen vorzunehmen und den richtigen emissionsarmen Brenner mit geeigneten Leistungsmerkmalen auszuwählen.
Brenner von Riello sind die ideale Lösung für die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben und die gleichzeitige Effizienzoptimierung der eigenen Feuerungsanlage.
Riello bietet eine breite Palette an Low-NOx- und Ultra-Low-NOx-Brennern für die verschiedensten Arten von Feuerungsanlagen sowohl für den Wohnbereich als auch für industrielle Anwendungen. Mit diesen Brennern lässt sich die Einhaltung der in der Richtlinie vorgegebenen Emissionsgrenzwerte durch die betroffenen Feuerungsanlagen sicherstellen. Die Brenner sind auch in bestehende Anlagen integrierbar und eignen sich damit hervorragend für die Aufrüstung und Modernisierung solcher Anlagen.
Darüber hinaus sind die Brenner von Riello mit modernen Systemen zur Verbrennungssteuerung ausgestattet, mit denen sich die Verbrennungsleistung im Hinblick auf die Energieeinsparung und Schadstoffreduzierung überwachen und konstant halten lässt.